Die Pauschale für den Privatanteil an Geschäftsfahrzeugen wird per 1. Januar 2022 von 0.8% auf 0.9% pro Monat erhöht. Im Gegenzug wird auf die Aufrechnung des Arbeitsweges in der Steuererklärung zukünftig verzichtet
Die Private Benützung des Geschäftsfahrzeuges ist zulässig und wird den Mitarbeitenden entsprechend in ihrem Lohnausweis als Lohnbestandteil ausgewiesen. Es ist dabei nicht relevant, ob das Geschäftsfahrzeug nur für eine kurze Fahrt einmal pro Monat oder dauernd verwendet wird.
Berechnungsbeispiel:
Privatnutzung des Firmenautos
Autowert (Kaufpreis exkl. MWST) oder Leasingwert exkl. MWST: CHF 50'000
Bisher
Ansatz: 0.8% des Autowerts pro Monat oder mind. CHF 150.-/Monat
0.8%/Mt von 50'000 = 400 / Monat = CHF 4'800 im Jahr
Ab 1.1.2022:
0.9%/Monat von 50'000 = 450 / Monat = CHF 5'400 im Jahr (+ CHF 600)
Der Privatanteil wird im Lohnausweis unter Ziffer 2.2. aufgeführt. Bisher mussten bei Arbeitnehmern bei privater Benutzung des Geschäftsfahrzeuges zusätzlich die Arbeitswegkosten als geldwerter Vorteil aufgerechnet werden. Aufgrund der Erhöhung auf 0.9% / Monat fällt dies nun weg.
Wir empfehlen, die betroffenen Mitarbeiter vorgängig über diese Änderung zu informieren.